Immuntherapie mit BG-Mun und die Frequenztherapie nach Dr. Rife gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

L 11 KR 1738/19 ER-B | , Beschluss vom 25.6.

Die Immuntherapie mit BG-Mun sei als nicht anerkannte Behandlungsmethode nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung. Eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode bei ALS habe der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nicht getroffen.

BG-Mun ist – wie vom Hersteller bezeichnet – ein funktionelles Lebensmittel. Es gehört auch nicht als Bestandteil einer bilanzierten Diät zur enteralen unter den Voraussetzungen des § 31 Abs 5 SGB V zum Leistungsumfang der .  Soweit der Antragsteller die Frequenztherapie nach Dr. Rife begeht, handelt es sich um einen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die ohne Empfehlung des GBA nicht zum der GKV gehört. […]

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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