Im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung dürfen Behandlungen (hier: Strahlentherapie) auf externe Dienstleister ausgelagert und gegenüber dem Patienten abgerechnet werden

8 U 140/17 | Düsseldorf, vom 12.9. – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Überweist ein liquidationsberechtigter eine är aufgenommene Patientin zur weiteren Behandlung an eine externe radiologische , so ist dies von den gesetzlichen Vorgaben nach § 17 KHEntgG gedeckt und die Patientin ist verpflichtet, die als Wahlleistung „Chefarzt“ abgerechneten der radiologischen Praxis an die Klinik zu bezahle. Dazu muss die Klinik aber einige Formalien erfüllen. […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

 

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