Höchstrichterliche Rückendeckung für DRG-Abrechnungsprüfung

, , | , Entscheidung vom 26.11. der GmbH

Interessant ist aus Sicht von casusQuo hier vor allem die höchstrichterliche Begründung der Nichtannahme, die der Veröffentlichung vom 8. Januar zu entnehmen ist. Folgende Argumente führt das Gericht an: das „ eines jeden Schuldners, die Berechtigung der ihm gegenüber erhobenen Forderungen nach Grund und Höhe zu prüfen“ […]

Quelle: casusQuo GmbH

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