HCNF-Therapie bei Säuglingen stellt keine maschinelle Beatmung im Sinne der DKR (2017) 1001l dar und somit sind keine Beatmungsstunden zu zählen
S 14 KR 424/17 | Sozialgericht Aachen , Urteil vom 24.04.2018
Streitig ist die Aufrechnung mit einer unstreitigen Vergütungsforderung des klagenden Krankenhauses durch die beklagte Krankenkasse i.H.v. 13.057,74 EUR. Im Kern geht es um die Frage, ob die Beatmung eines Neugeborenen mit der High-Flow-nasal-cannula (hfnc) Methode eine maschinelle Beatmung im Sinne der Ziffer 1001l der Deutschen Kodierrichtlinie darstellt.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit