HCNF-Therapie bei Säuglingen stellt keine maschinelle Beatmung im Sinne der DKR (2017) 1001l dar und somit sind keine Beatmungsstunden zu zählen

S 14 KR 424/17 | Sozialgericht Aachen , Urteil vom 24.04.2018
Streitig ist die Aufrechnung mit einer unstreitigen Vergütungsforderung des klagenden Krankenhauses durch die beklagte Krankenkasse i.H.v. 13.057,74 EUR. Im Kern geht es um die Frage, ob die Beatmung eines Neugeborenen mit der High-Flow-nasal-cannula () Methode eine maschinelle Beatmung im Sinne der Ziffer der Deutschen Kodierrichtlinie darstellt.

[…] Es ist allein die Dauer der Atemunterstützung mittels CPAP (ohne freie Intervalle der ) kodierfähig, während die Stunden der HCNF-Therapie abschließend mit dem -Code 8-711.4 zu erfassen ist. Die HCNF-Therapie stellt weder eine maschinelle Beatmung im Sinne der Definition der Ziffer 1001l DKR 2017 dar, noch ist sie ausnahmsweise als Atemunterstützung mit kontinuierlichen positiven Atemwegsdruck (CPAP) bei Neugeborenen und Säuglingen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen. Auch ist sie nicht als Methode der Entwöhnung zur Beatmungsdauer zu zählen.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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