Haftungsrisiken durch neue Regelung zum Schwangerschaftsabbruch

DGGG warnt vor Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte

Der im Spätherbst 2024 in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs könnte erhebliche Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte mit sich bringen. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) sieht insbesondere in der geplanten Ausweitung der Nötigungsstrafbarkeit eine Gefahr für die ärztliche Beratung. Ein juristisches Gutachten bestätigt diese Bedenken und weist auf eine zunehmende Rechtsunsicherheit für medizinisches Personal hin.

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