Haftung der Klinik für Sturz eines narkotisierten Patienten im Aufwachraum

4 O 152/19 | , vom 04.03.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Stürzt ein narkotisierter Patient im Aufwachraum einer Klinik und verletzt sich, so haftet die Klinik auf und , da dieser Sturz ein voll beherrschbares Risiko darstellt. Weil der Patient eine teilweise Querschnittsleähmung erlitt, muss die Klnik ihm voraussichtlich mehrere Hunderttausend Euro zahlen, die genaue Schadenshöhe muss gesondert ermittelt werden (Landgericht Dortmund vom 4.3.2021 – 4 O 152/19). […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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