Gericht bestätigt fehlende prozessuale Ausschlussfrist bei unvollständiger Unterlagenvorlage nach PrüfvV (2015)

S 22 KR 638/17 | Detmold, vom 04.09.2018

Mit Urteil vom 04.09.2018 hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass sich eine im Klageverfahren nicht auf die Versäumung der Unterlagenvorlagefrist aus § 7 Abs. 2 berufen kann, um dies dem im Rahmen einer -Einzelfallprüfung festgestellten weitergehenden eines Krankenhauses entgegen zu halten.

Quelle: Krankenhausrecht-Aktuell

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