Gerechtigkeitserwägungen spielen bei der Krankenhausvergütung keine Rolle – Krankenkasse muss erschlichene Organspenden bezahlen
b 1 kr 3/22 r | bundessozialgericht, Entscheidung am 07.03.2023 – Kommentar Spiegel.de
Vor fast zwölf Jahren flog der Göttinger Transplantationsskandal auf. Der damalige Chefarzt handelte ethisch verwerflich, aber seine operationen waren fachgerecht, urteilte nun das Bundessozialgericht. […] Das Universitätsklinikum Göttingen habe sehr wohl Anspruch auf vergütung, stellte das Bundessozialgericht in Kassel klar: »Der Anspruch entfällt nicht dadurch, dass das krankenhaus falsche Daten an die Vergabestelle gemeldet hat« […]
Urteil: uniklinikum steht nach Transplantationsskandal Vergütung zu
[….] Ein Verstoß gegen das Qualitätsgebot, welches sich auf die Vergütung auswirken könne, habe mit den manipulierten patientendaten nicht vorgelegen. So dienten die Eurotransplant-Regelungen der Verteilung von Spenderorganen und nicht der Qualitätssicherung.