Gerechtigkeitserwägungen spielen bei der Krankenhausvergütung keine Rolle – Krankenkasse muss erschlichene Organspenden bezahlen

| , Entscheidung am 07.03.2023 – Kommentar Spiegel.de

Vor fast zwölf Jahren flog der Göttinger Transplantationsskandal auf. Der damalige Chefarzt handelte ethisch verwerflich, aber seine waren fachgerecht, urteilte nun das Bundessozialgericht. […] Das Universitätsklinikum Göttingen habe sehr wohl Anspruch auf , stellte das Bundessozialgericht in Kassel klar: »Der Anspruch entfällt nicht dadurch, dass falsche Daten an die Vergabestelle gemeldet hat« […]

Urteil: steht nach Transplantationsskandal Vergütung zu
[….] Ein Verstoß gegen das Qualitätsgebot, welches sich auf die Vergütung auswirken könne, habe mit den manipulierten nicht vorgelegen. So dienten die Eurotransplant-Regelungen der Verteilung von Spenderorganen und nicht der Qualitätssicherung.

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