Genehmigungsfiktion gemäß § 13 Abs. 3a SGB V bei medizinischen Hilfsmittel

L 5 KR 471/15 | Landessozialgericht , Urteil vom 03.02.

Leitsätze:
  1. I. Der Eintritt der Genehmigungsfiktion gem. § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V führt nicht nur zu einem Kostenerstattungsanspruch für eine selbstbeschaffte Leistung, sondern begründet auch einen Sachleistungsanspruch zu Gunsten des Berechtigten.
  2. 2. II. Der Ausnahmetatbestand des § 13 Abs. 3a S. 9 SGB V (Leistungen der medizinischen ) ist eng auszulegen und erfasst im Sinne des § 33 SGB V in der Regel nicht.
  3. 3. III. Der Sinn und Zweck des § 96 Abs. 1 SGG verlangt eine Einbeziehung des die Fiktion zurücknehmenden Bescheides in das Verfahren über die bzw. den Sachleistungsanspruch.

Quelle: Bayern.Recht

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