Genehmigungsfiktion bei „vorläufiger“ Leistungsablehnung allein zur Fristwahrung

L 5 KR 642/19 |  Landessozialgericht, vom 13.05.2020

Ein Bescheid, mit dem die eine beantragte Leistung mit der Begründung ablehnt, dass die Entscheidungsfrist wegen fehlender Unterlagen nicht eingehalten werden könne und dass zu gegebener Zeit erneut über den Antrag entschieden werde, ist wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht rechtswidrig und verhindert den Eintritt der Genehmigungsfiktion nicht.

Quelle: Bayern.Recht

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