Fixierung von Patienten in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen unterliegt Richtervorbehalt

2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 | , vom 24.07.2018
Zwei Patienten vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie während einer richterlich angeordneten psychiatrischen Unterbringung körperlich fixiert worden waren. […] Es ist zu begrüßen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit vorliegender Entscheidung für einen weitgehenden Grundrechtsschutz ausgesprochen hat. Es weist zu auf die besonders gebotene Vorsicht im Rahmen von Grundrechtseingriffen in Psychiatrien hin […]

Quelle: Roos Nelskamp Schumacher & Partner

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