Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten

| , vom 26.04.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Versicherte dürfen nicht entlassen werden, wenn – etwa durch eine medizinisch gebotene oder eine sonstige gebotene medizinische Intervention im weitesten Sinne – in einem überschaubaren Zeitraum 1. Klarheit darüber geschaffen werden kann, ob eine Fortsetzung der ären Behandlung medizinisch geboten ist, und 2. ggf. die Fortsetzung der Behandlung aus medizinischen Gründen auch tatsächlich erfolgen kann. In der Regel ist ein Zeitraum von zehn Tagen ab der Entscheidung über die Entlassung zur Fortsetzung der Behandlung noch als überschaubar anzusehen und wahrt damit noch das erforderliche Behandlungskontinuum. […]

Das könnte Dich auch interessieren …