Fallzusammenführung nach fiktivem wirtschaftlichen Alternativverhalten und „Beurlaubung“

B 1 KR 14/21 R | Bundessozialgericht, vom 26.04.2022 – Kommentar Bregenhorn-Wendland Rechtsanwälte

Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie Rechtsprechung

Die vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätze des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens sind präsenter denn je. Jüngst hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 26.04.2022, B 1 KR 14/21 R) bekräftigt, dass das Krankenhäuser dazu zwingt, bei der Behandlungsplanung anderweitige wirtschaftliche Alternativen zu prüfen. Das Krankenhaus kann dabei lediglich die beanspruchen, die bei einem „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhalten“ angefallen wäre. Besonders relevant ist dies bei der . Der Gesetzgeber hat hier bekanntlich gegengesteuert und in § 8 Abs. 5 einen dritten Satz eingefügt. Einfach, aber wirkungsvoll:

„In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht zulässig.“ […]

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