Fallzusammenführung auch bei Spalte-13 Kennzeichnung

B 1 KR 14/21 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 26.04.2022 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das hat erneut seine zur aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens bekräftigt und diese überraschend auch auf jene Fälle ausgeweitet, welche gemäß der Regelungen der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) nach dem Willen der Vertragsparteien explizit hiervon ausgenommen werden sollten. Eine derartige Rückausnahme von der Fallzusammenführung, so in § 2 Abs. 2 Satz 2 der FPV für die in Spalte 13 des Fallpauschalenkataloges gekennzeichneten Fälle, hat nach Ansicht des lediglich zur Folge, dass es bei der konkreten im Einzelfall verbleibt […]

Das könnte Dich auch interessieren …