Fallzusammenführung auch bei Spalte-13 Kennzeichnung

| Bundessozialgericht, vom 26.04.2022 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das BSG hat erneut seine Rechtsprechung zur aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens bekräftigt und diese überraschend auch auf jene Fälle ausgeweitet, welche gemäß der Regelungen der Fallpauschalenvereinbarung () nach dem Willen der Vertragsparteien explizit hiervon ausgenommen werden sollten. Eine derartige Rückausnahme von der Fallzusammenführung, so in § 2 Abs. 2 Satz 2 der FPV für die in Spalte 13 des Fallpauschalenkataloges gekennzeichneten Fälle, hat nach Ansicht des BSG lediglich zur Folge, dass es bei der konkreten Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall verbleibt […]

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