Fahrtkosten i.S.d. § 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V bei Verlegung in ein „anderes Krankenhaus“

S 8 KR 89/08 | Sozialgericht Dortmund, Entscheidung vom 21.07.2009
S 1 KR 3340/18 | Sozialgericht Reutlingen, Entscheidung vom 08.01.

L 5 KR 522/22 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2022 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Immer wieder besteht zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern Streit über die der von zu verlegenden . Problematisch kann aber nicht nur die „medizinische Notwendigkeit“ der Verlegung sein, sondern auch das Merkmal des „anderen Krankenhauses“ […]

Akuell wurde von den Kostenträgern mit dem Az. B 3 KR 15/22 R Revision beim Bundessozialgericht erhoben mit der Rechtsfrage:

„Hat eine die Kosten von Krankentransportleistungen als Fahrten bei ären Behandlungen zu übernehmen, wenn Patienten an eine andere Betriebsstelle des Krankenhauses verbracht wurden, weil nur dort die notwendige personelle und medizinisch-technische Ausstattung vorgehalten wurde, um die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen ergreifen zu können?“

 

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