Ersatz der Kosten für die gerichtliche Geltendmachung der Rückzahlung der Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung
L 8 KR 400/14 | landessozialgericht hessen, urteil vom 26.01.2017
Die im Wege der klageänderung erhobene Feststellungsklage ist unzulässig.
Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 197a SGG war zu berücksichtigen, dass die Klägerin im Ergebnis in beiden Instanzen unterlegen ist und die Berufung von ihr ohne Erfolg eingelegt wurde (§ 154 Abs. 1 und 2 VwGO). Der Senat vermochte sich auch nicht davon zu überzeugen, dass die Beklagte gemäß § 155 Abs. 4 VwGO schuldhaft zum Rechtsstreit beigetragen hat, indem von ihr bei der Rechnungsstellung eine nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unzutreffende kodierung in Ansatz gebracht wurde. […]