Ermächtigter Chefarzt hat ambulante Patienten selbst zu behandeln, sonst muss er das Honorar zurückzahlen

S 38 KA 300/19 | , vom 16. März 2022 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

können Leistungen auch durch genehmigte Assistenten und angestellte Ärzte erbringen (vgl. § 15 Abs. 1 BMV-Ä). Ermächtigte Ärzte dagegen können dies nicht, sie müssen die Leistungen selbst erbringen und dürfen sie nicht durch Oberärzte und Stationsärzte erbringen lassen. Andernfalls muss der ermächtigte (hier: ) die Honorare wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur persönliche zurückzahlen. […]

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