Ermächtigte Krankenhausärzte sind nicht zum Notdienst verpflichtet

| Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2018, Kommentar Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bisher liegt nur der des BSG vor. Darin heißt es wie folgt: „In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung knüpft der Senat auch weiterhin bezüglich der Pflicht zur Teilnahme am Notdienst an den Zulassungsstatus und nicht an die Mitgliedschaft in der KÄV an. Der Kläger ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, sondern für bestimmte Leistungen zur Deckung eines qualitativen Bedarfs in der ambulanten Versorgung der Versicherten ermächtigt. Die Ermächtigung stellt einen grundsätzlich anderen Grad der Einbeziehung in die dar als die Zulassung. […]

Quelle: BPG-Münster


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