Erforderlichkeit der stationären Durchführung einer Koronarangiografie nur unter bestimmten Bedingungen möglich

L 6 KR 34/13 | Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern 6. Senat, Urteil vom 26.04.2018[…] Die mit den aktuellen Leitlinien der Deutschen für von 2008 „Diagnostische Herzkatheteruntersuchung“ (Punkt 3.1.7) bestimmten Bedingungen, unter denen grundsätzlich eine ambulante Untersuchung (Linksherzkatheteruntersuchung) erfolgen kann – nämlich eine gute und ausreichender Allgemeinzustand, keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit vor Beginn der Untersuchung, komplikationslose Durchführung der Untersuchung, kein Untersuchungsergebnis, das eine sofortige Überwachung erfordert, komplikationslose Nachüberwachungsphase und häusliche Verhältnisse, die eine sichere gewährleisten, waren nach der vorliegenden Dokumentation erfüllt. Die einer ambulanten Untersuchung nach diesen Leitlinien entgegenstehenden Kriterien (ausgeprägte Adipositas, ein hohes Lebensalter, ein entfernter Wohnort oder überwachungsfähige Begleiterkrankungen) haben nicht vorgelegen. […]

Quelle: Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

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