Einzelner off label use bei stationärer Versorgung
S 5 KR 2521/20 | sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 20.04.2023 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Gemäß dem Motto – „ein faules Ei verdirbt den Brei“ – argumentierte eine krankenkasse in einem vergütungsrechtlichen Streit vor dem SG Heilbronn, ein einzelnes off label eingesetztes arzneimittel führe zum Entfallen des gesamten Vergütungsanspruchs. Das SG Heilbronn ist mit Urteil vom 20.04.2023 (S 5 KR 2521/20) dieser Argumentation nicht gefolgt. Das Gericht stellt zunächst fest, dass ein unzulässiger off label use im Sinne der rechtsprechung des BSG erfolgt sei, insbesondere weil es sich nicht um eine lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung gehandelt habe […]