Einsatz von Apherese-Thrombozytenkonzentraten
S 2 KR 369/20 | Sozialgericht Detmold, urteil vom 01.09.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
krankenkassen lehnen häufig die Vergütung des auf die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentrate (ATK) entfallenden Zusatzentgelts mit der Begründung ab, der Einsatz von kostengünstigeren und als gleichwertig anzusehenden Pool-Thrombozytenkonzentraten (PTK) sei aus wirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen. Mit Urteil vom 01.09.2020 hat das Sozialgericht Detmold (S 2 KR 369/20) nunmehr zu Gunsten des Krankenhauses entschieden, dass nicht von einer Gleichartigkeit beider Thrombozytenkonzentrate ausgegangen werden könne. Vielmehr stelle die Gabe von ATK aus medizinischer Sicht den unwiderlegten Goldstandard dar. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner