Einreichen von kistenweisem Papier genügt Abrechnungsanforderungen nicht

L 4 KR 549/22 B ER | -, Entscheidung vom 20.01.2023 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner

Nachdem gegen das Testzentrum ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrugs eingeleitet wurde, wurden die Zahlungen ausgesetzt und eine vertiefte Abrechnungsprüfung durchgeführt. Als das Ermittlungsverfahren im September 2022 eingestellt wurde, forderte das Testzentrum die Wiederaufnahme der Zahlungen […] Die berief sich jedoch auf die noch laufende Prüfung, da es konkrete und deutliche Anhaltspunkte dafür gäbe, dass bedeutend weniger Tests durchgeführt, als abgerechnet wurden. Zudem entspricht die Testdokumentation nicht der vorgeschriebenen digitalen Form. Stattdessen wurden kistenweise Papier eingereicht, welches nachträglich verändert worden sein könnte.  […]

 

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