Einleitung des Prüfverfahrens vor Erhalt der Rechnung bleibt für die Krankenkasse nicht ohne Folgen

L 4 KR 985/19 | Landessozialgericht , vom 11.12. 

Als das BSG vor mehreren Jahren über die Voraussetzungen entschied, unter denen die Krankenkassen zur Zahlung der Aufwandspauschale (aktuell § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V) verpflichtet sind, hat dies bei mancher anscheinend zu der Ansicht geführt, dass sie jedenfalls dann nicht zur Entrichtung der Aufwandspauschale verpflichtet ist, wenn ihr zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrags an den Medizinischen Dienst (MD) noch keine des Krankenhauses vorliegt. Diesem pauschalen Verständnis erteilte das LSG Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil nun eine klare Absage […]

Quelle: BDO Legal

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