Eine Verlegung i.S des § 1 Abs 1 Satz 4 FPV 2010 setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes aufgenommen wurde

| , Entscheidung vom 27.10.

Nichts anderes gilt für die . Eine solche liegt auch dann vor, wenn – wie hier – nach einer des aus dem ersten in ein zweites Krankenhaus binnen 24 Stunden nach Entlassung aus dem zweiten Krankenhaus eine Wiederaufnahme des Patienten im ersten Krankenhaus erfolgt und zwischen Verlegung und Wiederaufnahme nicht mehr als 30 Kalendertage liegen. Auf die medizinischen Gründe der Wiederaufnahme im ersten Krankenhaus oder auf eine dahingehende Veranlassung durch das zweite Krankenhaus kommt es nicht an. […]

Quelle: Rechtsprechung im Internet

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