Eine Praxis darf sich nicht „Klinik“ nennen, wenn sie keine Betten hat, in denen Patienten über Nacht bleiben können

315 O 472/18 | Hamburg, vom 15.11.

Eine Hamburger -, die sich auf die und Therapie von Stimmstörungen spezialisiert hat, nannte sich „Deutsche Stimmklinik“. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagte die HNO- auf Unterlassung und bekam […]

Quelle: Ecovis

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