Eine intensivierte dermatologische Externa- und Balneo-Photo-Therapie bei Psoriasis-Schub ist unter teilstationären Bedingungen gerechtfertigt
L 5 KR 2689/17 | landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 20.03.2019
Erforderlich gewesen ist eine intensive, täglich mehrstündige und kontinuierlich anzupassende und abzustimmende multimodale Ganzkörper-Therapie durch ärztliches und fachlich entsprechend qualifiziertes pflegepersonal (unter Zugriff auf im krankenhaus unmittelbar verfügbare Arzneimittel), die als ambulante vertragsärztliche Behandlung so nicht hätte erbracht werden können. Der Senat entnimmt das dem überzeugenden Gutachten. Diese Behandlungsmaßnahme hat nur einen Bestandteil der multimodalen Therapie dargestellt, die zusätzlich aus der Anwendung von Cignolin in aufsteigender Konzentration, aus der Anwendung eines steroid- und lygalhaltigen Externums am Capillitium, aus einer antientzündlichen und antiseptischen Behandlung mit Fuchsinlösung in den Intertrigines sowie aus der Gabe von Antihistaminika und der Anwendung von Salben bestanden hat […] Eine multimodale Ganzköper-Therapie dieser Art erfordert, wie Prof. Dr. Sch. schlüssig dargelegt hat, nicht zuletzt wegen des Risikos erheblicher Nebenwirkungen (wie verbrennungen durch aggressive Salben und Hautablösungen) der intensiven ärztlichen und pflegerischen Überwachung und kontinuierlichen Therapieanpassung, die im notwendigen Maß bei einer ambulanten Leistungserbringung nicht gewährleistet ist.
Das Erfordernis teilstationärer krankenhausbehandlung folgt damit aus der Eigenart der beim Versicherten konkret durchgeführten Behandlung und ihren Erfordernissen und nicht aus etwaigen Defiziten in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung […]
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit
Die Erforderlichkeit einer teilstationären Krankenhausbehandlung kann sich aus der Multimodalität einer Therapie ergeben (hier: Behandlung einer psoriasis-guttata-Erkrankung durch kombinierte dermatologische Externa-Balneo-Photo-Therapie).