Eine erlössteigernde Anpassung der Kodierung an das Ergebnis der MDK-Prüfung ist nicht von der PrüfvV 2016 erfasst, und damit zulässig

| Landessozialgericht , vom 10.12.  

§ 10 PrüfvV befasst sich lediglich mit dem Fall eines erlösmindernden Prüfungsergebnisses. Der PrüfvV 2016 kann jedoch nicht entnommen werden, dass eine Korrektur, die zu einer weiteren führt, damit ausgeschlossen wird. Vielmehr verhält sich die PrüfvV 2016 hierzu nicht. Eine Datensatzkorrektur ist dann nicht ausgeschlossen, wenn sie lediglich das Ergebnis der Prüfung widerspiegeln soll. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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