Ein Vertragsarzt, der Leistungen ohne erforderliche Dokumentation abrechnet und diese nachträglich ergänzt, handelt strafbar
2 Ls 106 Js 10145/22 | Amtsgericht Neu-Ulm, Urteil vom 26.06.2024 – Kommentar Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Vertragsarzt wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Hintergrund des Verfahrens war die Abrechnung von Leistungen ohne ausreichende Dokumentation, die der Arzt später nachträglich „ergänzte“.
Herr Rechtsanwalt Stefan W. Kallenberg beleuchtet in seinem Beitrag das Urteil aus vertragsarztrechtlicher- sowie strafrechtlicher Sicht.