Ein Krankenhaus hat auch dann einen Anspruch auf eine Aufwandspauschale, wenn erst im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens aufgrund weiterer nachgereichter Belege oder Argumente des Krankenhauses die Abrechnung des strittigen Behandlungsfalls nachvollzogen werden kann

S 18 KR 526/15 | Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 24.06. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Mit vorliegender Entscheidung hat sich das Sozialgericht Wiesbaden mit der Frage befasst, ob der Anspruch eines Krankenhauses gegen die Krankenkasse auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V auch dann entsteht, wenn erst im Rahmen des -Widerspruchsverfahrens Angaben und Unterlagen nachgereicht werden, die die Rechtmäßigkeit der belegen. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das könnte Dich auch interessieren …