Ein Krankenhaus habe Anspruch auf Vergütung stationärer medizinischer Reha-Notfallbehandlung

B 1 KR 13/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Urteilsbegründung

Ein Notfall bei der Versorgung mit ären medizinischen Reha-Leistungen setzt entsprechend den aufgezeigten Grundsätzen voraus, dass der Versicherte nicht (mehr) stationärer Krankenhausbehandlung bedarf, wohl aber – ggf nach der Entscheidung des Reha-Trägers – ohne Behandlungsunterbrechung spezifischer stationärer medizinischer Reha-Leistungen mit laufender ärztlicher Betreuung, und dass der Reha-Träger dennoch einen Platz für stationäre medizinische Reha nicht zur Verfügung stellt. […]

Ein , das unter Beachtung seiner Pflichten aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Entlassmanagement rechtmäßig – partiell – eine stationäre Reha-Leistung anstelle einer Reha-Einrichtung als Notfallbehandlung erbringt, muss sich nicht auf die zwischen KKn und Reha-Einrichtungen bestehenden Verträge (§§ 111, 111b, 111c SGB V) verweisen lassen. Das Preisrecht der Krankenhausvergütung für öffentlich-rechtlich geförderte Krankenhäuser, das für die zugelassenen Krankenhäuser auch dann maßgeblich ist, wenn sie ausnahmsweise keine Plankrankenhäuser oder Hochschulkliniken (§ 108 Nr 1 und 2 SGB V) sind, sondern kraft Versorgungsvertrags (§ 108 Nr 3 SGB V) zugelassen sind (§ 109 Abs 4 Satz 3 SGB V), bildet in pauschalierter Form den Aufwand ab, der den Krankenhäusern durch die Behandlung von unter Berücksichtigung ihrer besonderen sächlichen und personellen Ausstattung () abzüglich der Investitionsförderung entsteht und weist Ihnen dafür definierte zu. Die Krankenhäuser sind nicht gehalten, für von ihnen nicht zu vertretende Reha-Notfallbehandlungen, eigenständige kostengünstigere Versorgungsstrukturen zu organisieren, die sich an denen der Reha-Einrichtungen orientieren. Dies ist auch deshalb hinnehmbar, weil es Aufgabe der Reha-Träger ist, durch eine von ihnen zu verantwortende stationäre Reha- unwirtschaftliche, aber aus Notfallgründen gleichwohl notwendige Behandlungen durch Krankenhäuser zu vermeiden. […]

Quelle: Rechtsprechung-im-Internet

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