Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten bei offenen Erfolgsaussichten abgelehnt

1 BvQ 1/20 | , Beschluss vom 19. März – Pressemitteilung

Mit dem am 30.04.2020 veröffentlichten Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung des Vollzugs neu in das SGB V eingefügter Vorschriften abgelehnt, die die Nutzung von Daten gesetzlich Krankenversicherter in pseudonymisierter oder anonymisierter Form im Hinblick auf digitale und für weitere Zwecke, unter anderem zur medizinischen Forschung, ermöglichen. Das Verfahren wirft schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf, über die im Eilverfahren inhaltlich nicht entschieden werden kann. Die Kammer hatte deshalb aufgrund summarischer Prüfung im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden und den für die Prüfung der vorläufigen Außerkraftsetzung eines Gesetzes geltenden strengen Maßstab anzuwenden. Die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Vorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese, sind nach Ansicht der Kammer zwar von erheblichem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstünden, wenn die Vorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später als verfassungsgemäß erwiese.

Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht

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