Eilantrag einer Krankenhaus-Trägerin im Kreis Kleve zur Krankenhausplanung des Landes erfolgreich

Krankenhaus in Goch darf weiterhin tiefe Rektumeingriffe durchführen

Am 8. Mai 2025 entschied die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zugunsten des Krankenhauses in Goch und gab dem Eilantrag der Trägerin statt. Diese hatte gegen einen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Einspruch erhoben, der das Krankenhaus in Goch von der Erbringung medizinischer Leistungen der sogenannten „Leistungsgruppe 16.5 Tiefe Rektumeingriffe“ ausgeschlossen hatte.

Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung des Landes, diese Leistungen künftig an Mitbewerber zu vergeben, erhebliche rechtliche Zweifel aufwarf. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, ob bei der Auswahlentscheidung durch das Land korrekte Fallzahlen zugrunde gelegt wurden und ob sich die Mitbewerber tatsächlich als die „am besten qualifiziert“ herausgestellt haben, wie es die Kriterien verlangen. Weiterhin sei die geplante Verlagerung der Abteilung Chirurgie aus dem Krankenhaus in Goch an ein anderes Krankenhaus in Kleve nicht ausreichend begründet.

Das Gericht entschied, dass die beabsichtigte Verlagerung und die damit verbundene Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf vorläufig gestoppt werden muss, da die rechtlichen Grundlagen und die Auswahlkriterien fragwürdig erscheinen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

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