Die renale Denervation (OPS 8-83c.50) entspricht dem Qualitätsgebot der §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 12 SGB V

S 4 KR 77/15 | Fulda, vom 14.02.2019 (nicht rechtskräftig)

Das Sozialgericht Fulda hat sich eingehend mit der wissenschaftlichen Erkenntnislage zur renalen Denervation zur Behandlung des Bluthochdrucks befasst. mit dem Ergebnis, dass die zu Lasten der durchführen dürfen. Die renale Denervation entspricht mach Auffassung des SG Fulda dem Qualitätsgebot der §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 12 SGB V. […]

: Urteilsbegründung (PDF, 1.73MB)

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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