Die Qualitätsprüfungen in Arztpraxen sind in derzeitiger Form rechtswidrig

L 7 KA 52/14 | Kommentar

Die Qualitätsprüfungen bei Vertragsärzten anhand von Stichproben sind nach geltendem Datenschutzrecht unzulässig. Das Landessozialgericht (LSG) -Brandenburg hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für rechtswidrig erklärt (Az.: L 7 KA 52/14). […] Das betrifft die Qualitätsprüfungen für konventionelles Röntgen und Computertomografie, Kernspintomografie, Arthroskopie, die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger, die neuropsychologische Therapie, die Magnetresonanz­tomografie der weiblichen Brust sowie weitere Stichprobenprüfungen in einzelnen KVen. […]

Quelle: AOK-Gesundheitspartner


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