Die Krankenhäuser dürfen einem werdendem Vater in der Corona-Krise den Zutritt zum Kreißsaal verwehren

7 L 192/20 | Leipzig, Entscheidung vom 09.04.

Das Zutrittsverbot sei durch das Hausrecht der Uniklinik gedeckt, begründete das Gericht. Es diene der Verhinderung der Ausbreitung des . Die Maßnahme sei verhältnismäßig, also „geeignet, erforderlich und angemessen“, teilte das Gericht mit. […]

Quelle: N-TV

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