Die Kostenablehnung gegenüber dem Versicherten (hier: Schlauchmagen-Operation bei therapierefraktärer Adipositas) berühre nicht den Vergütungsanspruch des Krankenhauses

S 54 KR 763/19 | Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 04.11.2020 

Insofern ist das Abrechnungsverhältnis zwischen Krankenkasse und Krankenhaus vom Behandlungsverhältnis zwischen Krankenhaus und Versichertem sowie vom Versicherungsverhältnis zwischen Versichertem und Krankenkasse zu trennen (vgl. , Urteil vom 11.04.2002, Az.: B 3 KR 24/01 R) , so dass die im Versicherungsverhältnis ergangene bindende Leistungsablehnung mangels Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit für das Abrechnungsverhältnis ohne Bedeutung ist (BSG, Urteil vom 17.05.2000, Az.: B 3 KR 33/99 R; Urteil vom 11.04.2002, Az.,: B 3 KR 24/01 R). Daher kann auch die Befassung des MDK im Verwaltungsverfahren zwischen Krankenkasse und Versichertem als vorgelagerte Prüfung des Bestehens eines Sachleistungsanspruchs nicht das im Verhältnis zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse i. R. d. nachgelagerte ersetzen. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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