Die in § 7 Abs. 5 Satz 2 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2015) vorgesehene 5-Monats-Frist stellt keine Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche dar

S 15 KR 819/17 | Chemnitz, Urteil vom 23.04. (noch nicht rechtskräftig) – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

sind daher berechtigt, auch außerhalb der 5-Monats- Rechnungskorrekturen vorzunehmen. […]

Quelle: Medizinrecht Friedrich W. Mohr

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