Die Implantation von Coils verstöße in 2013 gegen das Qualitätsgebot (§ 2 Abs 1 Satz 3 SGB V) und zugleich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

| , vom 08.10.

Die allein zum Zweck der Implantation von durchgeführte stationäre Behandlung des Versicherten entsprach nicht dem Qualitätsgebot. Dies ergibt sich aus den nicht mit durchgreifenden Verfahrensrügen angegriffenen, den Senat bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG. Es ist zum Ergebnis gelangt, dass es sich bei der Implantation von Coils zur Reduktion des Lungenvolumens jedenfalls 2013 um eine Methode ohne ausreichende evidenzgesicherte Basis handelte, über deren Anwendung in Fachkreisen noch kein breiter Konsens bestand. […]

Quelle: Rechtsprechung-im-Internet.de

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