Die epidurale gepulste Radiofrequenztherapie nach OPS 5-039.38 erfülle nicht das hinreichende Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bei Lumbalgien

S 28 KR 3866/19 | , vom 21.03.2023

Die durchgeführte epidurale gepulste entsprach nicht dem allgemeinen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Hiernach haben und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. […]

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