Die elektronische Gesundheitskarte verstößt nicht gegen den Datenschutz

B 1 KR 7/20 R, B 1 KR 15/20 R | Bundessozialgericht, vom 20.01.2021 – Kommentar ECOVIS

Die und die des deutschen Gesundheitswesens sind sicher, urteile das Bundessozialgericht. Auch die Bestimmungen des Datenschutzes seien eingehalten. […]

Quelle: ECOVIS

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