Die Einholung von Sachverständigengutachten zur Frage der zutreffenden Kodierung und Vergütungsberechnung sei unzulässig
L 7 KO 7/18 (KR) | Landessozialgericht niedersachsen-bremen, Beschluss vom 08.03.2021
Ein Gutachten zur Abrechnung und Kodierung von Krankenhausleistungen nach DRG-fallpauschalen sei im Kern kein medizinisches Gutachten
Welche Haupt- und Nebendiagnosen vorliegen obliegt gerade nicht ärztlicher Feststellung, sondern ist orginärer Gegenstand der Kodierung. Gegenstand ärztlicher Feststellung ist allein, welche Beschwerden und Erkrankungen bei dem Patienten bestanden […]
Die auf der Grundlage eines -ggf. unter Zuhilfenahme von medizinischem Sachverstand – hinreichend geklärten Sachverhalts dann zutreffende Anwendung und Auslegung der Kodierrichtlinien und damit auch die zutreffende Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen sind dagegen Rechtsfragen dem Sachverständigenbeweis entzogen. Diese Aufgabe der verbindlichen Auslegung von Rechtsnormen ist als Kernbereich der richterlichen Tätigkeit einer Delegierung auf Medizincontroller oder andere Hilfspersonen nicht zugänglich. […]
Download: Urteilsbegründung (PDF, 1.65MB)
Vielen Dank an Dr. med. Wolfgang Fiori (Roeder & Partner) für die freundliche Zustellung