Die Einholung von Sachverständigengutachten zur Frage der zutreffenden Kodierung und Vergütungsberechnung sei unzulässig

| Landessozialgericht Niedersachsen-, Beschluss vom 08.03.2021

Ein zur Abrechnung und Kodierung von Krankenhausleistungen nach - sei im Kern kein medizinisches Gutachten

Welche Haupt- und Nebendiagnosen vorliegen obliegt gerade nicht ärztlicher Feststellung, sondern ist orginärer Gegenstand der Kodierung. Gegenstand ärztlicher Feststellung ist allein, welche Beschwerden und Erkrankungen bei dem Patienten bestanden […]

Die auf der Grundlage eines -ggf. unter Zuhilfenahme von medizinischem Sachverstand – hinreichend geklärten Sachverhalts dann zutreffende Anwendung und Auslegung der und damit auch die zutreffende Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen sind dagegen Rechtsfragen dem Sachverständigenbeweis entzogen. Diese Aufgabe der verbindlichen Auslegung von Rechtsnormen ist als Kernbereich der richterlichen Tätigkeit einer Delegierung auf Medizincontroller oder andere Hilfspersonen nicht zugänglich. […]

Download: Urteilsbegründung (PDF, 1.65MB)

Vielen Dank an Dr. med. Wolfgang Fiori (Roeder & Partner) für die freundliche Zustellung

 

 

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