Dialysepflicht begründet nicht zwingend die Notwendigkeit stationärer Behandlung

L 5 KR 359/19 | Detmold vom 12.03.2019

Dies entschied die 5. Kammer auf die eines Krankenhauses, in dem ein 72-jähriger dialysepflichtiger Versicherter für 3 Tage behandelt wurde. Die Aufnahme erfolgte zur operativen Entfernung eines Kirschnerdrahtes, der bei einer vorangegangenen Oberarmfraktur eingebracht worden war und sich gelockert hatte. Der Eingriff wurde am Tag nach der Aufnahme durchgeführt. Am Tag zuvor und am Tag danach erhielt der Versicherte im die notwendige . […]

Quelle: Sozialgerichts Detmold (PDF, 216KB)

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