Der Vergütungsanspruch für teilstationäre Krankenhausbehandlung setzt nach Bundesrecht keine vorherige vertragsärztliche Verordnung teilstationärer Behandlung voraus

B 1 KR 26/17 R, , Presse-Mitteilung Nr. 28/18 vom 20.6.

Der Anspruch Versicherter auf und damit der Vergütungsanspruch des Krankenhauses hängt nicht formal von einer vorherigen vertragsärztlichen ab, sondern davon, dass Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit besteht. Das folgt aus Wortlaut, Regelungssystem sowie Sinn und Zweck des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung  […]

Zu hat das LSG auf die Berufung des Krankenhauses das des Sozialgericht aufgehoben und die Beklagte zur Zahlung verurteilt.

Quelle: Bundessozialgericht

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