Der Vergütungsanspruch für teilstationäre Krankenhausbehandlung setzt nach Bundesrecht keine vorherige vertragsärztliche Verordnung teilstationärer Behandlung voraus
B 1 KR 26/17 R, bundessozialgericht, Presse-Mitteilung Nr. 28/18 vom 20.6.2018
Der Anspruch Versicherter auf krankenhausbehandlung und damit der Vergütungsanspruch des Krankenhauses hängt nicht formal von einer vorherigen vertragsärztlichen verordnung ab, sondern davon, dass Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit besteht. Das folgt aus Wortlaut, Regelungssystem sowie Sinn und Zweck des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung […]
Zu recht hat das LSG auf die Berufung des Krankenhauses das urteil des Sozialgericht aufgehoben und die Beklagte zur Zahlung verurteilt.
Quelle: Bundessozialgericht