Der gerichtliche Sachverständige kann Untersuchungen nicht nach DKG-NT abrechnen

L 10 KO 1328/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluß vom 18.6.

Es handelt sich um einen der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die erbrachter Leistungen und für die Kostenerstattung vom Arzt an (so der vollständige Titel). Vorliegend stehen aber gerade nicht die Abrechnung von einem Krankenhaus erbrachter Leistungen oder eine Kostenerstattung vom Arzt an das Krankenhaus in Rede, sondern Leistungen, die der Antragsteller in seiner Eigenschaft als Sachverständiger erbrachte und deren Vergütung das JVEG abschließend regelt. Insoweit gelten die Ausführungen des Kostensenats in Bezug auf die Nichtanwendbarkeit der GOÄ […] für die Frage der Anwendung des -NT entsprechend. […]

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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