BVerwG: Keine Einsicht in Patientenakten zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs

3 C 1.21 | , vom 10.03.2022 – Kommentar KMH Medizinrecht

Ausweislich der vorliegenden Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde dort am 10.03.2022 (Az. 3 C1.21) entschieden, dass die Überwachungsbehörde keinen Anspruch auf Einsicht in zur Überprüfung von Betäubungsmittelverschreibungen hat. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

Das könnte Dich auch interessieren …