Bundesverwaltungsgericht: Unmöglichkeit einer Auswahlentscheidung begründet keinen Anspruch auf Planaufnahme

| Bundesverwaltungsgericht, vom 11.11.2021 – Kommentar Rechtsanwälte

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. November 2021 (Az. 3 C 6.20) entschieden, dass ein Krankenhausträger die Aufnahme seines Krankenhauses in den auch dann nicht unabhängig von einer tatsächlichen Bedarfsdeckung und bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern ohne Auswahlentscheidung beanspruchen kann, wenn der Krankenhausplan lediglich die Gesamtbettenzahl je ausweist, nicht aber die Bettenzahl je Fachgebiet oder Fachabteilung. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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