Bundesverfassungsgericht bestätigt BSG-Rechtsprechung zur Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit

1 BvR 318/17, Beschluss vom 26.11.2018 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

[…] Die Entscheidung ist letztlich zu akzeptieren und wird die Gerichte weiter beschäftigen, insbesondere weil die Krankenkassen Ende 2018 aufgrund der drohenden Verjährung und der durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz zahlreiche Klagen auf Rückzahlung von Aufwandspauschalen erhoben haben, die angeblich allein Prüfungen auf betrafen, auch wenn die Krankenkassen zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüfungen, von der Existenz eines solches Prüfverfahrens noch keine Ahnung hatten.

Die Begründung der Entscheidung des BVerfG ist aber erstaunlich oberflächlich und wirft zahlreiche Fragen auf. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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