Bundessozialgericht verhandelt über Vergütung von Skandaltransplantationen

Fast zwölf Jahre nach Auffliegen des Transplantationsskandals am Göttingen will am Dienstag (12.00 Uhr) das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden, ob die Krankenkassen die Transplantationen bezahlen müssen. Der Leiter der Transplantationschirurgie der Klinik manipulierte von Oktober 2008 bis Mitte 2011 so, dass Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane nach oben rutschten und schneller ein Organ erhielten. In den beiden nun verhandelten Fällen ist allerdings unbestritten, dass eine Lebertransplantation jeweils medizinisch angezeigt war und dass sie auch fachgerecht vorgenommen wurde. (Az: B 1 KR 3/22 R) […]

Siehe auch: Göttinger Transplantationsskandal: Steht dem Universitätsklinikum ein Vergütungsanspruch zu?

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