BSG zieht Grenzen bei Klinik-BAG-Kooperationen

Sozialversicherungspflicht bei Krankenhauskooperationen verschärft Risikobewertung für Träger

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 13. November 2025 (Az. B 12 BA 4/23 R) die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) weiter präzisiert. Die nun vorliegenden schriftlichen Entscheidungsgründe bestätigen die strenge Linie des 12. Senats. Für Krankenhausträger ergeben sich daraus erhebliche Auswirkungen auf Vertragsgestaltung, Compliance und Risikosteuerung.

In der Analyse des Forvis Mazars Fachbeitrags von Dr. Marc Anschlag, LL.M. und Alexander Greiff werden die schriftlichen Entscheidungsgründe des BSG eingeordnet und ihre praktische Relevanz für Krankenhauskooperationen herausgearbeitet. Im Fokus stehen insbesondere die Grenzen zulässiger Gestaltungsmodelle sowie die sich daraus ergebenden sozialversicherungs-, arbeits- und medizinrechtlichen Handlungserfordernisse für Geschäftsführungen von Krankenhausträgern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert